Ihr Beitrag ist zu hoch, aber die PKV passt grundsätzlich? Dann ist ein interner Tarifwechsel oft die sauberste Lösung. Sie behalten Ihre Altersrückstellungen und können den Beitrag senken – ohne den Versicherer zu verlassen.
Der Tarifwechsel ist kein Trick – es ist Ihr gesetzliches Recht nach §204 VVG. Viele Versicherte kennen dieses Recht nicht. Deshalb lohnt sich die saubere Prüfung. Ausführlicher Ratgeber zum §204 VVG →
§204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihres Versicherers den Tarif zu wechseln – ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Verlust Ihrer Altersrückstellungen. Der Versicherer muss zustimmen. Das ist kein Verhandlungsergebnis, sondern geltendes Recht.
TARIFWECHSEL · KLARTEXT
Ein Tarifwechsel kann sinnvoll sein, muss aber sauber geprüft werden. Entscheidend ist nicht nur die Beitragsersparnis, sondern was dabei an Leistung, Perspektive und langfristiger Stabilität gewonnen oder verloren wird.
Der wichtigste Vorteil des internen Tarifwechsels: Ihre Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer würden Sie diese komplett verlieren. Genau deshalb ist der interne Wechsel nach §204 VVG oft die wirtschaftlich bessere Lösung.
Die meisten Versicherten wissen nicht, dass es zwei verschiedene Strategien gibt. Ein interner Wechsel ist fast immer wirtschaftlicher – wenn er mathematisch sinnvoll ist.
Sie zahlen signifikant mehr als vergleichbare Tarife – und die Beitragssteigerungen werden steiler. Ein Wechsel kann 20–40% Ersparnis bringen.
Sie haben einen geschlossenen oder älteren Tarif von vor 10+ Jahren. Neue Tarife sind oft günstiger und haben bessere Leistungen.
Sie zahlen z.B. für Zahnarzt-Leistungen, die Sie nicht brauchen. Ein Wechsel zu niedrigeren Leistungen = niedrigerer Beitrag.
Sie möchten mehr Eigenverantwortung nehmen für niedrigere Beiträge – oder umgekehrt: weniger Risiko für bessere Leistungen.
Ein Wechsel ist NICHT sinnvoll, wenn: Der aktuelle Beitrag moderat ist, die Leistungen passen, und Ihre Altersrückstellungen bereits massiv aufgebaut sind. Dann ist ein Wechsel kostspielig – denn Sie verlieren finanzielle Stabilität. Wer langfristig plant, sollte auch die Beitragsentwicklung bis ins Rentenalter einbeziehen.
Der Tarifwechsel ist keine Verhandlung. Ihr Versicherer muss ihn zulassen – das ist Ihr Recht. Es geht daher nicht um „Verhandlungsgeschick", sondern um saubere Kalkulation.
Ich prüfe erst, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn ja, stellen wir den Antrag. Das ist der ganze Prozess.
Für bestehende Kunden anderer Berater: Michel prüft auch Ihre PKV auf Tarifwechsel-Potenzial – unabhängig davon, wo Sie die Police abgeschlossen haben.
… Ihr Beitrag in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist und Sie seit mehr als 5 Jahren im selben Tarif sind. Dann gibt es oft gleichwertige Tarife beim selben Versicherer, die günstiger kalkuliert sind – bei gleichen oder besseren Leistungen. Die Altersrückstellungen bleiben erhalten. Das ist Ihr Recht nach § 204 VVG, kein Verhandlungsergebnis.
… Sie erst kürzlich einen Tarif abgeschlossen haben oder Ihr aktueller Tarif schon zu den beitragsärmsten des Versicherers gehört. Auch bei schweren Vorerkrankungen kann ein Wechsel ungünstig sein, weil neue Gesundheitsfragen gestellt werden. In solchen Fällen sage ich das offen – anstatt einen Wechsel zu forcieren, der keinen Vorteil bringt.
Viele verwechseln Tarifwechsel mit Versichererwechsel. Beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Sie bei Ihrem Versicherer – die Altersrückstellungen gehen nicht verloren. Das ist der entscheidende Unterschied. Außerdem ist der Tarifwechsel kein Verhandlungsergebnis, sondern Ihr gesetzliches Recht. Ihr Versicherer muss dem Wechsel zustimmen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Sie zahlen zu viel für Ihre PKV? Lassen Sie sauber prüfen, ob ein interner Tarifwechsel sinnvoll ist – kostenlos und unverbindlich.
Tarifwechsel prüfen lassen